Zum Hauptinhalt

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „UNIQA better together days“

1. Veranstalterin  

1.1. Veranstalterin des Gewinnspiels im Rahmen der „better together days“ ist die UNIQA Österreich Versicherungen AG, 1029 Wien, Untere Donaustraße 21 (im Weiteren kurz „die Veranstalterin“). Die Veranstalterin gehört zum Konzern der UNIQA Insurance Group AG, welche gemeinsam mit ihren Konzernunternehmen als UNIQA Konzern bezeichnet wird. 

1.2. Es wird festgehalten, dass die Veranstalterin in diesem Zusammenhang das Gewinnspiel und damit den Anmeldeprozess betreffend eine Veranstaltung durchführt. Darüber hinaus hält die Veranstalterin oder eine andere Gesellschaft des UNIQA Konzerns auch die jeweilige Veranstaltung ab. Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Gewinnspiel. Für die Teilnahme an einer konkreten Veranstaltung gelten die „Teilnahmebedingungen Veranstaltung“, welche weiter unten zu finden sind.

2. Allgemeines

2.1. Die Veranstaltungen und Angebote der „UNIQA better together days“ finden in ganz Österreich statt und nähere Informationen sind online auf der Landingpage better together days | UNIQA Österreich abrufbar.

2.2. Mit seiner:ihrer Anmeldung am Gewinnspiel stimmt der:die Teilnehmer:in diesen Teilnahmebedingungen zu und bestätigt, diese gelesen und verstanden zu haben.

2.3. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und freiwillig.

3. Teilnahmeberechtigung

3.1. An den Angeboten der „UNIQA better together days“ können alle UNIQA Mitarbeiter:innen einer Gesellschaft der UNIQA Group mit Sitz in Österreich, sowie auch alle UNIQA Kund:innen und Nicht-Kund:innen mit Wohnsitz in Österreich teilnehmen, sofern die jeweiligen Aktivitäten nicht explizit UNIQA Mitarbeiter:innen und UNIQA Kund:innen vorbehalten sind.

3.2. Der:die Teilnehmer:in ist für die Richtigkeit seiner:ihrer Angaben, insbesondere seiner:ihrer E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Die erhobenen Daten dienen der Möglichkeit zur Verständigung der Teilnehmer:innen und der Durchführung der ordnungsgemäßen Anmeldung für die jeweilige Veranstaltung.

4. Teilnahmezeitraum

Eine Anmeldung zum Gewinnspiel ist nur in dem jeweiligen Zeitraum möglich, der in der Informations- und Anmeldungsmaske der Veranstaltung genannt wird. Alle Anmeldungen, die außerhalb dieses Zeitraums eingehen, werden nicht berücksichtigt.

5. Anmeldung, Ablauf und Verständigung

5.1. Personen, welche Interesse an einer Veranstaltung haben, melden sich auf der Website better together days | UNIQA Österreich zum Gewinnspiel an. Der:die Teilnehmer:in kann nur an der Veranstaltung teilnehmen, für die er:sie sich im Rahmen des Gewinnspiels angemeldet und eine Teilnahmebestätigung von der Veranstalterin oder einer veranstaltenden Gesellschaft des UNIQA Konzerns per E-Mail erhalten hat. Die Veranstalterin der Veranstaltung findet sich weiter unten in den „Teilnahmebedingungen Veranstaltung“.

5.2. Es gilt das first-come-first-serve-Prinzip. Das bedeutet, dass die jeweils für eine Veranstaltung zur Verfügung stehenden Plätze im Rahmen des Gewinnspiels nur an diejenigen vergeben werden, die sich zeitlich zuerst anmelden und alle Voraussetzungen für die jeweilige Anmeldung erfüllen. Die Anzahl der jeweils freien und zu gewinnenden Plätze ist in der Informations- und Anmeldungsmaske der jeweiligen Veranstaltung auf better together days | UNIQA Österreich ersichtlich.

5.3. Je Teilnehmer:in ist nur eine Anmeldung pro Veranstaltung möglich. Das bedeutet, dass jeder Teilnehmer nur eine einzige Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung gewinnen kann. Ausgenommen davon ist der Fall, dass der Teilnehmer eine Anmeldung für sich und eine minderjährige Person nach 5.4 vornimmt.

5.4. Minderjährige Personen bedürfen zur Teilnahme am Gewinnspiel der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten und es muss deren Anmeldung durch eine volljährige, aufsichtspflichtige Person erfolgen, die die Verantwortung für die minderjährige Person insbesondere während einer Veranstaltung übernimmt.

5.5. Die Zusage zur Teilnahme an einer Veranstaltung, welche mittels Teilnahmebestätigung per E-Mail erfolgt, begründet keinen Anspruch auf eine zukünftige Teilnahme an weiteren Veranstaltungen.

5.6. Die Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch des Gewinns oder eine Abtretung des Gewinns ist nicht möglich, der Preis ist also nicht übertragbar.

5.7. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich die Veranstalterin das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen. Gegebenenfalls kann in solchen Fällen auch nachträglich von der Teilnahme ausgeschlossen werden bzw. Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

5.8. Bezüglich Ablauf der jeweiligen Veranstaltung wird der:die Teilnehmer:in individuell durch die Veranstalterin bzw. die jeweilige veranstaltende Gesellschaft des UNIQA Konzerns den:die externe:n Veranstalter:in per E-Mail informiert bzw. gehen die Details aus der Informations- und Anmeldungsmaske der jeweiligen Veranstaltung hervor.

5.9. Die Veranstalterin behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Die Veranstalterin kann für keinerlei technische Störung, insbesondere nicht für Ausfälle des Netzwerks, der Elektronik oder Softwarefehler, verantwortlich gemacht werden. Muss die Veranstaltung abgesagt werden, so ist die Veranstalterin, unabhängig von den Gründen der Absage, nicht verpflichtet einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.

5.10. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern bzw. zu ergänzen.

6. Haftung

6.1. Die Haftung der Veranstalterin wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Veranstalterin wird mit Übermittlung einer Teilnahmebestätigung, sofern eine Teilnahme nach dem first-come-first-serve-Prinzip (siehe Punkt 4) möglich ist, von allen Verpflichtungen betreffend das Gewinnspiel frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

6.2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6.3. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. 

Zusätzliche Teilnahmebedingungen betreffend die Veranstaltung

1. Allgemeines

Für die Teilnahme an der Veranstaltung, welche von xxx (im Weiteren kurz „Veranstalter“) abgehalten wird, gelten zusätzlich die folgenden Bedingungen:

2. Veranstaltungszeit

Das Datum sowie die Uhrzeit der Veranstaltung gehen aus der Informations- und Anmeldungsmaske hervor.

3. Veranstaltungsort

Die genaue Adresse, an welcher die Veranstaltung abgehalten wird, geht aus der Informations- und Anmeldungsmaske hervor.

4. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind nur die Personen, welche am zuvor genannten Gewinnspiel teilgenommen und gewonnen haben und die Teilnahmebedingungen erfüllen und einhalten.

5. Programm

Bezüglich Ablaufs der jeweiligen Veranstaltung wird der:die Teilnehmer:in individuell durch die Veranstalterin per E-Mail informiert bzw. gehen die Details aus der Informations- und Anmeldungsmaske hervor.

6. Haftung

6.1. Die Teilnahme an Veranstaltungen im Zuge der „better together days“ erfolgt auf eigene Gefahr des:der jeweiligen Teilnehmers:Teilnehmerin. Die Veranstalterin übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung insbesondere für Personen- oder Sachschäden, die während einer Veranstaltung entstehen können.

6.2. Minderjährige Personen bedürfen zur Teilnahme an einer Veranstaltung der Aufsicht durch eine Aufsichtsperson. Diese Aufsichtsperson bestätigt bereits mit der Anmeldung, dass sie während der gesamten Veranstaltung für die Aufsicht des:der Minderjährigen sorgt und die Haftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen übernimmt.

6.3. Die Veranstalterin behält sich vor, Änderungen im Programm, wie beispielsweise Terminänderungen oder Änderungen betreffend den Veranstaltungsort, vorzunehmen.

6.4. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Ein Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung entsteht in diesen Fällen nicht.

6.5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6.6. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

7. Anfallende Kosten

Die Veranstalterin übernimmt keine Kosten, die im Zusammenhang mit der An- oder Abreise, der Verpflegung oder sonstigen Aufwendungen dem:der Teilnehmer:in im Rahmen der Veranstaltung entstehen. Diese Kosten sind vollständig von dem:der Teilnehmer:in selbst zu tragen.

Kontakt

Reiseversicherung